Die EU-Leitlinien selbst nennen keine konkreten Strafen - durchgesetzt wird über nationales Recht. In Deutschland droht vor allem die wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Hier steht, wer abmahnen kann, welche Bußgeldrahmen es gibt und wie du das Risiko senkst.
Was droht bei einem Verstoß gegen das EU-Gewährleistungslabel?
Die Durchführungsverordnung und die EU-Leitlinien legen selbst keine Strafen fest. Durchgesetzt wird über nationales Recht: In Deutschland kann ein fehlender oder fehlerhafter Hinweis eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände auslösen (Unterlassung, Kosten). Bei weitreichenden grenzüberschreitenden Verstößen sieht der EU-Durchsetzungsrahmen Bußgelder vor.
Die offiziellen EU-Leitlinien und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 beschreiben Gestaltung und Anzeige des Hinweises - sie legen aber keine eigenen Bußgelder fest. Sanktionen ergeben sich aus dem zugrunde liegenden EU-Rahmen (Richtlinie (EU) 2024/825) und seiner Umsetzung im nationalen Recht.
Das heißt praktisch: Wie ein Verstoß geahndet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Mitgliedstaat - in Deutschland vor allem nach dem Wettbewerbsrecht.
Ein fehlender oder fehlerhafter, nicht prominent angezeigter Hinweis kann als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und als Vorenthalten wesentlicher Verbraucherinformationen gewertet werden (§§ 3, 3a, 5a UWG).
Über das Wettbewerbsrecht hinaus ist der Hinweis Teil des EU-Verbraucherschutzrahmens (Richtlinie (EU) 2024/825, die u. a. die Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU ändert). Für weitreichende, grenzüberschreitende Verstöße erlaubt der koordinierte Durchsetzungsrahmen (CPC-Verordnung, Modernisierungsrichtlinie (EU) 2019/2161) Geldbußen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten - bzw. bis zu 2 Mio. EUR, wenn keine Umsatzangaben vorliegen.
Für einen einzelnen nationalen Verstoß ist in der Praxis die Abmahnung der häufigere Hebel.
Die App EU-Gewährleistungslabel ist dafür gemacht: Sie zeigt den amtlichen Hinweis automatisch, unverändert und in der Kundensprache und übernimmt damit die technische Umsetzung. Eine Gewähr für Abmahnsicherheit oder Rechtskonformität deines gesamten Shops ist damit ausdrücklich nicht verbunden - dafür bleibt deine rechtliche Prüfung maßgeblich.
Hinweis prominent zeigen
Shop-weiter Reminder (Katalog/Header/Checkout per Klick) plus Bestätigungs-E-Mail.
Unverändert verwenden
Amtliche Datei, korrekte Farben, QR-Code - keine Änderungen an Text oder Layout.
In der Kundensprache
Der Hinweis muss in der Sprache der Kundschaft verständlich sein - 24 EU-Amtssprachen.
Rechtzeitig ab 27.09.2026
Vor dem Stichtag einrichten und testen.
Was passiert, wenn ich das Label nicht zeige?
Ab dem 27.09.2026 kann ein fehlender oder fehlerhafter, nicht prominenter Hinweis als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände auslösen - mit Unterlassungsaufforderung und Kostenerstattung.
Wer darf abmahnen?
In Deutschland vor allem Mitbewerber sowie qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände wie die Wettbewerbszentrale oder die Verbraucherzentralen.
Wie hoch sind mögliche Strafen?
Die EU-Leitlinien legen selbst keine Strafen fest. Bei einer Abmahnung fallen Unterlassung und Kosten an. Für weitreichende grenzüberschreitende Verstöße sieht der EU-Durchsetzungsrahmen Geldbußen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes vor.
Macht mich die App rechtssicher oder abmahnsicher?
Nein. Die App unterstützt die technische Umsetzung, indem sie den amtlichen Hinweis automatisch und in der Kundensprache anzeigt. Eine Gewähr für Rechts- oder Abmahnsicherheit deines gesamten Shops ist damit nicht verbunden; die rechtliche Prüfung bleibt deine Aufgabe.
Ab wann drohen Folgen?
Ab dem Anwendungsdatum 27.09.2026. Bis dahin solltest du den Hinweis eingerichtet und getestet haben.
Automatisch, unverändert und in der Kundensprache - ohne Theme-Eingriff. Vor dem 27.09.2026 startklar.