Der Hinweis bezieht sich auf die gesetzliche Gewährleistung für Waren. Reine Dienstleistungen, reine digitale Inhalte und reiner B2B-Verkauf liegen außerhalb - und in der App kannst du einzelne Produkte gezielt ausschließen. Hier steht, was wo gilt.
Welche Produkte sind vom EU-Gewährleistungslabel ausgenommen?
Der harmonisierte Hinweis betrifft die gesetzliche Gewährleistung für Waren (bewegliche Sachen) nach RL (EU) 2019/771. Außerhalb liegen reine Dienstleistungen und reine digitale Inhalte/Dienste (RL (EU) 2019/770) sowie reine B2B-Verkäufe. In der App lassen sich zusätzlich einzelne Produkte, Kollektionen oder Typen (z. B. Gutscheine, Downloads) von der Anzeige ausschließen.
Der Hinweis erinnert an die gesetzliche Gewährleistung für Waren - also bewegliche körperliche Gegenstände, einschließlich Waren mit digitalen Elementen - nach der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771. Für solche Waren gilt die Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.
Weil der Hinweis ein shop-weiter Reminder ist, geht es weniger um einzelne ausgenommene Produkte als um den Geltungsbereich: Verkaufst du Waren an Verbraucher, ist der Hinweis Pflicht.
Reine Dienstleistungen
Leistungen ohne Warenlieferung fallen nicht unter die Waren-Gewährleistung nach RL (EU) 2019/771.
Reine digitale Inhalte/Dienste
Downloads, Software, Streaming ohne Datenträger unterliegen der separaten RL (EU) 2019/770, nicht dem Waren-Hinweis.
Reiner B2B-Verkauf
Verkäufe ausschließlich an Unternehmen sind keine Verbrauchergeschäfte.
Gutscheine
Gutscheine sind keine Waren im Sinne der Gewährleistung - in der App typischerweise ausgeschlossen.
Gebrauchtwaren sind nicht ausgenommen. Der amtliche Hinweis weist sogar ausdrücklich darauf hin, dass bei gebrauchten Waren ein kürzerer Zeitraum gelten kann - jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Praktisch lässt sich die Produktseiten-Anzeige feinsteuern: Die App EU-Gewährleistungslabel bietet Ausschlussregeln, mit denen du einzelne Produkte, Kollektionen oder Produkttypen (z. B. digitale Downloads, Gutscheine, reine Dienstleistungen) von der Label-Anzeige ausnimmst - so erscheint der Hinweis nur dort, wo er passt.
Das GARAN-Label wiederum erscheint ausschließlich bei Produkten mit echter Hersteller-Haltbarkeitsgarantie - nie pauschal über das ganze Sortiment.
Gilt das Label auch für digitale Produkte oder Downloads?
Reine digitale Inhalte und Dienste unterliegen der separaten Richtlinie (EU) 2019/770, nicht dem Waren-Gewährleistungshinweis. In der App kannst du Downloads von der Anzeige ausschließen. Waren mit digitalen Elementen (z. B. ein Smart-Gerät) sind dagegen Waren.
Gilt es für Dienstleistungen?
Reine Dienstleistungen ohne Warenlieferung fallen nicht unter die Waren-Gewährleistung nach RL (EU) 2019/771. Solche Produkte lassen sich in der App von der Anzeige ausschließen.
Was ist mit Gutscheinen?
Gutscheine sind keine Waren im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung und werden in der App typischerweise von der Anzeige ausgenommen.
Gilt der Hinweis für Gebrauchtwaren?
Ja. Gebrauchtwaren sind nicht ausgenommen; es kann lediglich ein kürzerer Gewährleistungszeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Kann ich einzelne Produkte ausschließen?
Ja. Über die Ausschlussregeln der App nimmst du einzelne Produkte, Kollektionen oder Produkttypen von der Label-Anzeige aus, sodass der Hinweis nur bei passenden Waren erscheint.
Mit Ausschlussregeln steuerst du genau, bei welchen Produkten der amtliche Hinweis erscheint - automatisch und in der Kundensprache.