Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtlich verbindliche Beurteilung konsultiere bitte eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.
TL;DR - das EU-Gewährleistungslabel auf einen Blick
- Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler in der EU den harmonisierten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung (umgangssprachlich „EU-Gewährleistungslabel") prominent anzeigen.
- Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, erlassen aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition"); der Hinweis erinnert an die gesetzliche Gewährleistung nach der Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771.
- Der Hinweis ist ein shop-weiter Hinweis (allgemeiner Reminder) und führt per QR-Code und klickbarem Link zum „Your Europe"-Portal.
- Zusätzlich gibt es das GARAN-Label (EU GARAN label) - aber nur für eine vom Hersteller angebotene, kostenlose Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre.
- Design, Farben, Texte und QR-Code sind vorgegeben und dürfen nicht verändert werden - es gibt offizielle Dateien in allen 24 EU-Amtssprachen.
- Mit dem EU-Gewährleistungslabel für Shopify wird der amtliche Hinweis automatisch und in der Sprache der Kundschaft angezeigt - ohne Theme-Eingriff.
Was ist das EU-Gewährleistungslabel?
Mit „EU-Gewährleistungslabel" ist der harmonisierte Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung (englisch: harmonised notice on the legal guarantee of conformity) gemeint. Er informiert Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit einheitlich darüber, dass ihnen bei mangelhafter Ware gesetzliche Rechte zustehen - unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie.
Die EU-Kennzeichnung besteht aus zwei unabhängigen Elementen, die sich ergänzen:
- Der harmonisierte Hinweis (Pflicht): Erinnert an die gesetzliche Gewährleistung (mindestens zwei Jahre) und verweist per QR-Code auf das EU-Portal „Your Europe".
- Das EU GARAN-Label (freiwillig): Kennzeichnet ein einzelnes Produkt, für das der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2025/1960, Richtlinie 2024/825 und 2019/771
Die Pflicht stammt aus einer Kette von EU-Rechtsakten:
- Die Richtlinie (EU) 2024/825 (zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, ändert die Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU) hat die EU-Kommission beauftragt, Design und Inhalt eines harmonisierten Hinweises und Labels festzulegen.
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 setzt diesen Auftrag um: Sie legt Format, Farben, Texte, QR-Codes und Sprachen des Hinweises und des GARAN-Labels verbindlich fest.
- Inhaltlich erinnert der Hinweis an die gesetzliche Gewährleistung (Vertragsmäßigkeit) nach der Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 - in Deutschland umgesetzt in den §§ 434 ff., 437 BGB.
Die Maßnahmen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Eine zusätzliche Schonfrist ist nicht vorgesehen.
Wer muss den Hinweis anzeigen?
Die Pflicht zum harmonisierten Hinweis trifft Verkäufer (Händler), die Waren an Verbraucher verkaufen - online wie offline. Im Online-Handel bedeutet das: Der Hinweis muss als allgemeiner, prominenter Reminder auf der Website erscheinen. Branche, Umsatz und Unternehmensgröße spielen keine Rolle; reiner B2B-Handel ist nicht erfasst.
Wichtig: Der Hinweis informiert über ein bestehendes Gesetz, das ohnehin gilt. Neu ist die standardisierte Pflicht zur sichtbaren Information - und genau deren Fehlen ist leicht von außen prüfbar.
Wie und wo muss der Hinweis im Online-Shop erscheinen?
Die Praktischen Leitlinien der EU-Kommission (April 2026) nennen mehrere zulässige Platzierungen für die digitale Anzeige. Händler haben hier Flexibilität, solange der Hinweis prominent ist:
- Produktkatalog-/Kategorieseite: ein Satz wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte", hinter dem der vollständige Hinweis beim ersten Klick oder Mouse-over erscheint.
- Website-Header: derselbe Hinweissatz, der den Hinweis per Klick/Mouse-over öffnet.
- Checkout-Seite: der Hinweis vor Abschluss der Bestellung.
- Bestellbestätigungs-E-Mail: der Hinweis soll auch in die Bestätigungs-E-Mail aufgenommen werden.
Für die digitale Darstellung gilt zusätzlich: RGB-Farbversion verwenden, der Hinweis muss in Standardgröße lesbar sein, und es muss stets ein klickbarer Link zum selben Ziel wie der QR-Code (dem „Your Europe"-Portal) verfügbar sein.
Eine prominente, automatische Anzeige direkt auf der Produktseite ist eine der sichtbarsten zulässigen Varianten - genau dort platziert das EU-Gewährleistungslabel für Shopify den amtlichen Hinweis.
Was der Hinweis inhaltlich aussagt
- Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für in der EU verkaufte Waren.
- Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert.
- Verkäufer müssen dann kostenlose Nachbesserung oder Ersatz anbieten, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung.
- Gebrauchtware: In einigen Ländern kann ein kürzerer Zeitraum gelten - jedoch nicht weniger als ein Jahr.
- QR-Code zu „Your Europe": führt in der jeweiligen Sprache zu länderspezifischen Detailinformationen.
Automatisch in der Sprache der Kundschaft
Der Hinweis ist in allen 24 EU-Amtssprachen verfügbar, damit Verbraucher die Information in ihrer eigenen Sprache verstehen. Genau das ist der Grund, warum die EU offizielle Sprachfassungen bereitstellt: Die Information muss verständlich sein.
Für grenzüberschreitende Shops ist das die größte manuelle Fehlerquelle: Eine fest hinterlegte deutsche Grafik erfüllt die Anforderung für französische, italienische oder polnische Kundschaft nicht. Eine Lösung, die die amtliche Notice automatisch an die Sprache der Storefront bzw. der Kundschaft anpasst, nimmt diese Aufgabe ab - und stellt sicher, dass jede Besucherin den Hinweis in der korrekten Amtssprache sieht.
Design ist vorgegeben - nicht selbst gestalten
Die Leitlinien sind eindeutig: Kein Element des Hinweises darf bearbeitet werden. Verboten sind unter anderem:
- Farben ändern, Filter oder Effekte anwenden,
- Abstände, Ausrichtung oder Typografie (Schriftart, -schnitt, -größe) ändern,
- den QR-Code verschieben, verkleinern oder bearbeiten,
- den Hinweis zuschneiden, strecken oder Elemente entfernen,
- neue Elemente, Icons oder Text hinzufügen.
Verwendet werden ausschließlich die offiziellen Dateien der EU-Kommission (RGB für digital, CMYK für Druck).
Das GARAN-Label kurz erklärt
Das EU GARAN-Label (Anhang II) ist kein Pflicht-Element für Händler. Es kennzeichnet ein einzelnes Produkt, für das der Hersteller freiwillig eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet - kostenlos, für die gesamte Ware und mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren. Der Händler zeigt das Label nur an, wenn ihm der Hersteller die Information bereitstellt. Details dazu in Gewährleistung vs. Herstellergarantie & GARAN-Label.
Folgen bei Nichtbeachtung
Fehlt der Hinweis oder ist er verändert/fehlerhaft, drohen vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (UWG) durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände. Da die Kennzeichnung standardisiert und von außen leicht prüfbar ist, ist ab dem Stichtag mit Abmahn-Aktivität zu rechnen.
Umsetzung in Shopify
Das EU-Gewährleistungslabel für Shopify ist für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/1960 gemacht: Es zeigt die amtliche Notice automatisch und prominent an - als Theme App Extension per Klick, ohne Theme-Code. Die Notice folgt automatisch der Sprache der Kundschaft in 24 EU-Amtssprachen, mit klickbarem Link zum „Your Europe"-Portal. Über Ausschlussregeln blendest du den Hinweis bei B2B-Produkten oder Dienstleistungen aus; bewirbt der Hersteller eine Garantie, ergänzt das GARAN-Label.
Welche Produkte gekennzeichnet werden und ob eine Garantie vorliegt, entscheidest du als Händler. Die App ist ein technisches Hilfsmittel und keine Rechtsberatung. Eine konkrete Anleitung findest du unter EU-Gewährleistungslabel in Shopify einrichten.
FAQ zum EU-Gewährleistungslabel
Ab wann gilt die Pflicht? Ab dem 27. September 2026, dem Anwendungsdatum der Richtlinie (EU) 2024/825; Details regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Muss der Hinweis auf jeder Produktseite stehen? Vorgeschrieben ist ein prominenter, shop-weiter Hinweis. Zulässig sind u. a. Katalogseite, Header, Checkout (per Klick/Mouse-over) sowie die Bestätigungs-E-Mail. Eine automatische Anzeige auf jeder Produktseite ist eine besonders sichtbare Variante.
Darf ich das Label selbst gestalten? Nein. Farben, Layout, Typografie und QR-Code sind vorgegeben; verwendet werden die offiziellen Dateien.
In welcher Sprache muss der Hinweis erscheinen? In der Sprache, die die Kundschaft versteht - die EU stellt ihn in allen 24 Amtssprachen bereit.
Was ist der Unterschied zur Herstellergarantie? Die gesetzliche Gewährleistung ist verpflichtend und gilt immer; eine Herstellergarantie ist freiwillig. Mehr in Gewährleistung vs. Herstellergarantie.
Weiterführend:
- EU-Gewährleistungslabel für Shopify
- Gewährleistung vs. Herstellergarantie: das GARAN-Label & § 479 BGB
- EU-Gewährleistungslabel in Shopify einrichten: Schritt für Schritt
Rechtliche Primärquellen: Verordnung (EU) 2025/1960 (EUR-Lex) · Richtlinie (EU) 2024/825 · Richtlinie (EU) 2019/771 · § 479 BGB · Your Europe - Garantien