Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtlich verbindliche Beurteilung konsultiere bitte eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.
TL;DR
- Kündigungsbutton (§ 312k BGB): seit 01.07.2022 Pflicht, gilt für Dauerschuldverhältnisse (Abos, laufende Verträge).
- Widerrufsbutton (§ 356a BGB): ab 19.06.2026 Pflicht, gilt für Fernabsatzverträge (einmalige B2C-Käufe und Finanzdienstleistungen).
- Ein gemeinsamer Button für beide Funktionen ist rechtlich unzulässig — du brauchst je nach Geschäftsmodell beide.
- Wichtiger Unterschied: § 312k verlangt einen Weg ohne Login; § 356a lässt eine Login-Lösung ausnahmsweise zu, wenn der Vertrag nur mit Kundenkonto geschlossen werden kann.
Zwei Buttons, die ständig verwechselt werden
Seit dem 1. Juli 2022 kennen Online-Händler den Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Ab dem 19. Juni 2026 kommt der Widerrufsbutton nach dem neuen § 356a BGB hinzu — eingeführt durch das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie 2023/2673 (BGBl. 2026 I Nr. 28). Beide sehen sich oberflächlich ähnlich: eine prominente Schaltfläche, ein zweistufiger Bestätigungs-Flow. Inhaltlich regeln sie aber völlig verschiedene Rechte — und dürfen nicht zusammengelegt werden.
Der Kernunterschied: Widerruf vs. Kündigung
| Kriterium | Kündigungsbutton § 312k BGB | Widerrufsbutton § 356a BGB |
|---|---|---|
| Gilt seit / ab | 01.07.2022 | 19.06.2026 |
| Erfasste Verträge | Dauerschuldverhältnisse (Abos, Mitgliedschaften) | Fernabsatzverträge (einmalige Käufe) |
| Rechtsfolge | Beendet einen laufenden Vertrag für die Zukunft | Macht einen geschlossenen Vertrag rückwirkend rückgängig |
| Frist | Vertrags-/gesetzliche Kündigungsfrist | i. d. R. 14 Tage Widerrufsfrist |
| Login zulässig? | Nein — Kündigung ohne Anmeldung möglich | Ausnahmsweise ja, wenn Vertrag nur mit Konto möglich |
| Finanzdienstleistungen | Ausgenommen | Erfasst (keine Ausnahme) |
| Beschriftung | „Verträge hier kündigen" | „Vertrag widerrufen" |
Widerruf heißt: Der Verbraucher löst einen frisch geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist auf, als wäre er nie zustande gekommen. Kündigung heißt: Ein dauerhaft laufender Vertrag wird für die Zukunft beendet. Das eine betrifft den Winterjacken-Kauf, das andere das Streaming-Abo.
Warum ein gemeinsamer Button unzulässig ist
Mehrere Fachkanzleien weisen darauf hin: Eine einheitliche Schaltfläche für Kündigung und Widerruf ist nicht zulässig. Die Buttons haben unterschiedliche gesetzliche Beschriftungen, unterschiedliche Pflichtangaben und lösen unterschiedliche Rechtsfolgen aus. Wer beides in einen „Vertrag beenden"-Button presst, verwirrt Verbraucher und riskiert eine Abmahnung wegen fehlerhafter Umsetzung beider Pflichten.
Konsequenz für die Praxis: Ein Shop, der sowohl Abos als auch Einmalkäufe anbietet, braucht zwei getrennte Buttons — einen Kündigungsbutton und einen Widerrufsbutton.
Die Login-Falle
Ein häufig übersehener Unterschied betrifft den Zugang:
- § 312k BGB (Kündigung): Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Kündigung ohne vorherige Anmeldung möglich sein.
- § 356a BGB (Widerruf): Eine Login-Lösung ist nur ausnahmsweise zulässig — nämlich dann, wenn auch der Vertrag selbst ausschließlich mit einem Kundenkonto geschlossen werden kann (relevant z. B. bei manchen Finanzdienstleistern). Im Standard-Shopify-Shop mit Gastbestellung gilt: Der Widerrufsbutton muss ohne Login und auch für Gäste funktionieren.
Wer den Widerrufsbutton hinter einem Pflicht-Login versteckt, macht denselben Fehler wie viele Shops anfangs beim Kündigungsbutton — und liefert eine Steilvorlage für Abmahner.
Was bei beiden gleich ist
- Zweistufiger Flow: Auslöse-Button → Bestätigungsseite mit zweiter Schaltfläche.
- Prominente Platzierung: leicht auffindbar, von jeder Unterseite erreichbar, optisch hervorgehoben.
- Keine Pflicht-Hürden: keine erzwungenen Zusatzangaben (beim Widerruf darf der Grund nie Pflicht sein).
- Bestätigung: dokumentierter Eingang (beim Widerruf auf dauerhaftem Datenträger nach § 356a Abs. 4 BGB).
Umsetzung in Shopify
Für den Widerrufsbutton zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du die fünf Bausteine korrekt umsetzt. Retractly liefert genau den Widerrufs-Flow nach § 356a BGB out-of-the-box — login-frei, gesetzeskonform beschriftet, mit automatischer Eingangsbestätigung als dauerhaftem Datenträger. Den Kündigungsbutton nach § 312k deckst du separat ab (viele Themes/Apps bieten ihn bereits).
FAQ
Ich habe nur Einmalkäufe — brauche ich beide? Dann brauchst du den Widerrufsbutton (§ 356a). Den Kündigungsbutton nur, wenn du Dauerschuldverhältnisse anbietest.
Reicht mein bestehender Kündigungsbutton für den Widerruf? Nein. Andere Beschriftung, andere Pflichtangaben, andere Rechtsfolge. Zwei getrennte Funktionen.
Gilt der Widerrufsbutton auch für mein SaaS-/Abo-Produkt? Für den Vertragsschluss-Widerruf ja (Fernabsatz). Für die laufende Kündigung greift zusätzlich § 312k.
Was, wenn ich beides zusammenlege? Hohes Abmahnrisiko wegen fehlerhafter Umsetzung beider Pflichten. Trenne die Buttons.
Weiterführend:
- Retractly — EU-Widerrufsbutton für Shopify
- Widerrufsbutton in Shopify einrichten: Anleitung
- § 356a BGB: Der Widerrufsbutton ab 19.06.2026
- Widerrufsbutton-Checkliste 2026
Rechtliche Primärquellen: § 312k BGB · § 355 BGB · § 356 BGB · EU-Richtlinie 2023/2673